Der Betriebsrat ist Ansprechpartner für alle Mitarbeitenden. Wir setzen uns für faire Arbeitsbedingungen, transparente Kommunikation und ein respektvolles Miteinander ein – im Dialog mit Belegschaft, Führungskräften und Geschäftsführung.
Gute Zusammenarbeit entsteht durch Transparenz und gegenseitigen Respekt.
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber der Geschäftsführung. Er überprüft zudem, ob das Unternehmen alle geltenden Gesetze und Tarifverträge einhält. Also zum Beispiel, dass die Beschäftigten die maximale Arbeitszeit pro Tag nicht überschreiten oder dass der Betrieb sich an den besonderen Arbeitsschutz für Jugendliche hält.
Zu den Zuständigkeitsbereichen zählen unter anderem Arbeitszeiten, Überstundenregelungen, Urlaubsgrundsätze, Arbeitsschutz, Gleichbehandlung, Qualifizierung sowie organisatorische Veränderungen im Betrieb, soweit diese die Mitarbeitenden betreffen.
Der Betriebsrat arbeitet unabhängig, steht jedoch in regelmäßigem Austausch mit der Geschäftsführung, um Informationen auszutauschen und betriebliche Entwicklungen zu begleiten.
Die Größe des Betriebsrats ist gesetzlich im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt und richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Mitarbeitenden. Bei Lehmann besteht der Betriebsrat aus neun Mitgliedern. Zusätzlich können Ersatzmitglieder gewählt werden. Die neu gewählten Betriebsratsmitglieder bestimmen aus ihrer Mitte den Vorsitz des Gremiums.
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